Allgemeine Lieferbedingungen


Vertragsabschluss
Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet sind wir nur durch unsere schriftliche Bestätigung. Von unserer Auftragsbestätigung abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

Preise
Unsere Preise beruhen auf den jetzigen Kostenfaktoren. Wir behalten uns vor, die Preise zu berichtigen, wenn sich die Kostenfaktoren z. B. Rohstoffpreise, Energie, bis zur Lieferung gravierend ändern. Über einem Nettowert von € 50,- liefern wir verpackungsfrei innerhalb der BRD frei Haus, unter € 50,- berechnen wir einen Versand- und Verpackungskostenzuschlag. Reparaturen und Sonderanfertigungen werden ab Werk geliefert. Expressversand erfolgt unfrei.

Lieferzeit
Die angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd. Sie beginnt, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Besteller alle Voraussetzungen erfüllt hat. Als Liefertag gilt der Tag der Bereitstellung im Werk. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Unterlieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unter Ausschluss von Schadenersatz unsere Lieferpflicht. Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sowie auf Ersatz eines Verzögerungsschadens sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.

Verpackung
Gewünschte oder von uns für erforderlich gehaltene Verpackung wird bei Sonderanfertigungen zum Selbstkostenpreis berechnet.

Versand und Gefahrenübergang
Unsere Lieferungen bei allen Katalogartikeln frei Haus, Reparaturen und Sonderanfertigungen werden ab Werk geliefert. Jede Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn die Waren unser Werk verlassen. Das gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird. Die Abholung von Gussmodellen geht zu Lasten des Bestellers und wird entsprechend berechnet.

Zahlung
Nach unseren Zahlungsbedingungen können Sie Ihre Rechnungen innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto begleichen. Bei Extraanfertigungen behalten wir uns vor, besondere Zahlungsbedingungen zu vereinbaren. Bei Überschreitung des vereinbarten Zieles werden die gesetzlich festgelegten Zinsen in Rechnung gestellt. Erstlieferungen erfolgen stets unter Nachnahme. Erfolgt die Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so fallen die Kosten der Einziehung, die Diskontspesen und Zinsen dem Besteller zur Last. Bei Wechseln können wir eine Verbindlichkeit für das rechtzeitige Vorzeigen usw. nicht übernehmen.

Eigentumsrecht
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zu ihrer vollständigen Bezahlung. Wir können dieses Eigentumsrecht jederzeit geltend machen. Bei Verkauf der Ware an einen Dritten geht das Eigentum an der dadurch entstandenen Forderung ohne weiteres auf uns über, und zwar in Höhe unseres Guthabens.

Beanstandungen
Diese werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Sendung bei uns eingehen. Für Bruch oder Abmangel haften wir nicht. Entschädigungsansprüche sind vom Empfänger sofort, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Aushändigung der Sendung bei der betreffenden Spedition-/Bahnverwaltung bzw. Post-/Paketdienstdepot anzumelden. Dies gilt auch für Beschädigungen des Inhalts, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung des Fehlers zu rügen. Kleine Abweichungen in den Maßen zwischen
den im Katalog angegebenen Größen und den gelieferten Stücken können nicht zum Anlass einer Beanstandung genommen werden. Stücke, die einen Fabrikationsfehler haben, werden zurückgenommen. Wir behalten uns vor, nach eigener Wahl eine Neulieferung oder Ausbesserung in unserem Werk vorzunehmen. Kosten für eine Reparatur in fremden Werkstätten übernehmen wir nicht. Aus technischen Gründen müssen wir uns Farbabweichungen vorbehalten. Für Zweitbeschriftungen oder sonstige Nachbestellungen ist die Einsendung von Farbmustern erforderlich. Da Bronze- und Aluminiumguss sich im Laufe der Zeit durch atmosphärische Einflüsse an der Oberfläche verändern, ist nur eine Angleichung, jedoch keine genaue Übereinstimmung möglich. Verschleißteile unterliegen nicht der Gewährleistung, ebenso Korrosionsschäden bei entsprechenden Wasserqualitäten.

Allgemeine Haftungsbeschränkungen
In allen Fällen, in denen wir auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Rücktrittsrecht und Widerrufsrecht
Bei erheblicher Verschlechterung der geschäftlichen, insbesondere der Vermögensverhältnisse, sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und, falls diese nicht genügend gestellt wird, vom Vertrag zurückzutreten. Rückgaberecht und Widerrufsrecht gemäß dem aktuell gültigen Fernabsatzgesetz.

Modelle
Sämtliche in unseren Katalogen abgebildeten Modelle sowie unsere Entwürfe und Zeichnungen sind unser Eigentum und stehen unter dem Schutz des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste. Durch Vergütung von Kostenanteilen an Modellen erwirbt der Besteller kein Anrecht an diesen selbst. Sie bleiben unser Eigentum mit dem Recht der beliebigen Vervielfältigung sowie der Aufnahme in unsere Musterbücher. Die in unseren Katalogen oder unter unserem Namen veröffentlichten Entwürfe dürfen nur ausgeführt werden, wenn die dazugehörigen Bronzen von uns dazugekauft werden. Bei fremden Entwürfen muss die Genehmigung des Urhebers eingeholt werden.

Kundenmodelle
Wachsmodelle zum direkten Ausschmelzen müssen eine Mindeststärke von 3-4 mm haben. Es dürfen keine unbrennbaren Stoffe enthalten sein. Sind verdeckte Einlagen eingebaut, wie Drähte zum Stützen oder Hartholz, muss eine Haftung für guten GUSS abgelehnt werden, ebenso bei Massivmodellen von mehr als drei Zentimeter Stärke. Modelle für Sandguss mit Styroporkern müssen eine stampffeste Gipsschicht haben. Getrockneter Ton ist nur ein Übergangsmaterial und nach der Abformung nicht mehr zu gebrauchen. Modelle aus Polystyrolschaum und Wachs werden durch den Form- und Gießprozess vergast. Das volle Ausschuss-Risiko trägt hierbei der Besteller. Bei eingesandten Modellen und sonstigen zerbrechlichen Waren können wir keine Haftung für Transportschäden übernehmen. Kundenmodelle können beim Abformen beschädigt werden. Eine Teilung des Modells kann aus technischen Gründen notwendig werden. Daraus leiten sich keine rechtlichen Ansprüche ab. Kundenmodelle, die uns zum Abguss und/oder zur Aufbewahrung übergeben wurden, werden von uns maximal 5 Jahre aufbewahrt. Nach diesem Zeitpunkt werden sie ohne Benachrichtigung vernichtet. Jeder Ersatzanspruch ist damit verfallen.

Nachbildungsrecht
Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder eingesandten Modellen werden in patent-, muster- und markenrechtlicher Beziehung auf Gefahr des Auftraggebers angenommen und ausgeführt. Wenn durch die Ausführung solcher Aufträge Eingriffe in die vorerwähnten Rechte Dritter verübt werden, trägt der Besteller jeden uns durch den Eingriff entstandenen Schaden. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, gelten nur für das Geschäft, für das sie getroffen wurden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Süssen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Geislingen. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.